Betreiber von Klimaanlagen in Gebäuden mit einer Nennleistung von mehr als 12 KW Kälteleistung, haben innerhalb der in den Absätzen 3 und 4 nach §12 EnEV genannten Zeiträumen energetische Inspektionen der Anlagen durch berechtigte Personen im Sinne des Absatzes 5 nach §12 EnEV durchführen zu lassen.
Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder Erneuerung wesentlicher Bauteile durchzuführen. Hierbei wird die Zugänglichkeit der Anlagen und Regelungs-komponenten, der Bestand der Anlagen und technischen Dokumente sowie die Zuordnung mit den dazugehörigen Komponenten ermittelt. Im Rahmen der Hygieneinspektion bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung sind alle drei Jahre und bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung bzw. erdverlegten Kanälen alle zwei Jahre eine Überprüfung durchzuführen. Hierbei wird die Zugänglichkeit der Anlagen, Abklatschproben, Bewertung der Anlagen ohne technische Unterlagen, Ermittlung fehlender Dokumentation und eine mikrobiologische Bewertung durchgeführt und geprüft.
Planungs- und Ausführungszeitraum: seit Februar 2017
Beteiligte Fachabteilungen/Gewerke: Lüftungstechnik, Kältetechnik, EMSR
Das Betriebsrestaurant des Chemieparks GENDORF, betrieben von InfraServ Gendorf, gehört erneut zu den besten Betriebsgastronomien Deutschlands. Beim diesjährigen Kantinentest der Initiative Food & Health wurde das Team mit vier Sternen ausgezeichnet und zählt damit zu den Top 50 Betriebsrestaurants bundesweit.
Mit einer traditionellen Weihnachtsspende unterstützt InfraServ Gendorf (ISG) gemeinnützige Projekte in der Region. Die Spenden kommen unmittelbar der Arbeit für Menschen in besonderen Lebenslagen zugute – von frühzeitiger Präventionsarbeit bis hin zur Erfüllung letzter Wünsche schwer erkrankter Menschen.