Die Belastungen und Kontaminationen im Untergrund gefährden nicht nur die Schutzgüter Wasser und Boden, sondern können auch ein Hindernis im täglichen Betrieb oder bei Anlagenänderungen sein. Sie können sowohl Wirtschaftlichkeit als auch Zukunftssicherheit der Anlage negativ beeinflussen. Bei Neubauvorhaben an Altstandorten ist nach der Industrieemissionsrichtlinie (IED) ein Ausgangszustandsbericht (AZB) erforderlich.
Unsere Leistungen:
Am 1. September haben 99 junge Menschen ihre berufliche Laufbahn im Chemiepark GENDORF begonnen.
Das Biomasseheizkraftwerk in Gendorf wird nicht gebaut. Der Chemieparkbetreiber InfraServ Gendorf hat die entsprechenden Planungen gestoppt.