Treten in einer Anlage brennbare Stoffe in Form von Gasen, Stäuben, Flüssigkeitsdämpfen, Nebel oder Aerosolen auf, so müssen Maßnahmen zum Explosionsschutz ergriffen und in einem Explosionsschutzdokument protokolliert werden. Wir übernehmen für Sie die Dokumentation nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beziehungsweise Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV).
Unsere Leistungen:
Am 1. September haben 99 junge Menschen ihre berufliche Laufbahn im Chemiepark GENDORF begonnen.
Das Biomasseheizkraftwerk in Gendorf wird nicht gebaut. Der Chemieparkbetreiber InfraServ Gendorf hat die entsprechenden Planungen gestoppt.