Bild Fachübergreifende Sicherheit im Anlagenbetrieb
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Sichere Prozesse und Verfahren

Sicherheitsberichte nach Störfall-Verordnung

Unsere Spezialisten erstellen für Sie Sicherheitsberichte nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Sicherheitsberichte sind erforderlich wenn Menge und Art der eingesetzten Stoffe ein erhöhtes Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt darstellen.

Neben der Erstellung der Sicherheitsberichte nach der Störfall-Verordnung, prüfen unsere kompetenten Fachkräfte die Sicherheitsberichte als Sachverständige gemäß § 29b BImSchG auf Form, Vollständigkeit und Richtigkeit.

Unsere Leistungen:

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