Geltendmachung der Betroffenenrechte gemäß Art. 15 – 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Wichtige Infos vorab:

Damit wir Ihnen die entsprechenden Rechte einräumen können, müssen wir vorab Ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses prüfen. Das Ergebnis Ihrer geltend gemachten Rechte erhalten Sie entweder an Ihre angegebene E-Mail-Adresse oder per Post an die auf dem Ausweis genannte Adresse, je nachdem, für welchen Kommunikationsweg Sie sich nachfolgend entscheiden.

Gerne können Sie zur Geltendmachung der Betroffenenrechte persönlich bei der Personalabteilung mit Vorlage Ihres Personalausweises vorstellig werden.

InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG
Personalabteilung
Industrieparkstraße 1
D-84508 Burgkirchen a.d.Alz

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Mit dieser Unterlage ist eine Onlinebeantragung möglich. Folgende Informationen Ihres Ausweises werden für die Authentifizierung nicht benötigt. Diese können Sie somit schwärzen: Geburtsort, Augenfarbe, Größe, Datum der Ausweiserstellung, Ihre Ausweis-Kopie wird von uns unverzüglich gelöscht, sobald die Authentifizierung erfolgreich abgeschlossen wurde.

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Gemäß Art. 15-21 DSGVO sind Sie berechtigt, die folgenden Betroffenenrechte uns gegenüber geltend zu machen. Dies betrifft ausschließlich die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten.

Bitte geben Sie hier an, welche personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, gelöscht werden sollen.

Bitte geben Sie hier an, welche personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, berichtigt werden sollen.

Bitte geben Sie hier an, welche personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, nur noch eingeschränkt verarbeitet werden sollen und aus welchen Gründen dies aus Ihrer Sicht zutrifft.

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