Arbeitgeber, in deren Betrieben mit Gefahrstoffen umgegangen wird, müssen für einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer sorgen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Arbeitsplatzbeurteilung zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.
Mit unserer Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG und unserem nach DIN EN ISO/EC 17025 akkreditierten Prüflaboratorium bieten wir Ihnen folgendes Leistungsspektrum zum Thema Gefahrstoffe am Arbeitspla
Beispiele für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz:
Hermann Hutterer
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