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Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz

Arbeitgeber, in deren Betrieben mit Gefahrstoffen umgegangen wird, müssen für einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer sorgen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Arbeitsplatzbeurteilung zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.

Mit unserer Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG und unserem nach DIN EN ISO/EC 17025 akkreditierten Prüflaboratorium bieten wir Ihnen folgendes Leistungsspektrum zum Thema Gefahrstoffe am Arbeitspla

  • Arbeitsplatzmessungen nach TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) 402 durch.
  • Sondermessungen und Messungen im Eigeninteresse des Betreibers
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach Gefahrstoffverordnung.
  • Überprüfung der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen.

Beispiele für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz:

  • Staub (E-Staub, A-Staub)
  • Staubinhaltsstoffe (Schwermetalle, Dieselruß)
  • Anorganische Gase
  • Kühlschmierstoffe
  • Lösemittel, Lösemittelgemische
  • Dioxine
  • Isocyanate

 

 

 
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Ihr Kontakt:

Hermann Hutterer
Tel.:  +49 8679 7-5902
Fax:  +49 8679 -7-3046
Mail:
Hermann.Hutterer(at)InfraServ.Gendorf.de

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