Gemäß §§ 26, 28 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen Art und Ausmaß der von ihren Anlagen ausgehenden Immissionen ermitteln lassen.
Die InfraServ Gendorf ist eine den §§ 26, 28 BImSchG bekannt gegebene Messstelle. Der Zulassungsbereich umfasst die Ermittlung folgender Immission
Zu unseren Kunden zählen beispielsweise Betreiber von Kraftwerken Müllverbrennungen, Chemieanlagen, Mineralölanlagen, Städte, Gemeinden und öffentliche Institutionen.
Akkreditierungsurkunde
SCC-Zertifizierungsurkunde
Immissionsmessungen
Hermann Hutterer
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