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Immisionsmessungen

Gemäß §§ 26, 28 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen Art und Ausmaß der von ihren Anlagen ausgehenden Immissionen ermitteln lassen.

Die InfraServ Gendorf ist eine den §§ 26, 28 BImSchG bekannt gegebene Messstelle. Der Zulassungsbereich umfasst die Ermittlung folgender Immission

  • Anorganische Gase
  • Feinstaub, Staub, Staubinhaltsstoffe
  • Organisch chemische Verbindungen
  • Hochtoxische organisch chemische Verbindungen in extrem geringen Konzentrationen

Zu unseren Kunden zählen beispielsweise Betreiber von Kraftwerken Müllverbrennungen, Chemieanlagen, Mineralölanlagen, Städte, Gemeinden und öffentliche Institutionen.

 
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Akkreditierungsurkunde

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Immissionsmessungen

Ihr Kontakt:

Hermann Hutterer
Tel.:  +49 8679 7-5902
Fax:  +49 8679 -7-3046
Mail:
Hermann.Hutterer(at)InfraServ.Gendorf.de

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