IT-Sicherheit als Existenzfrage |
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Funktionierende Geschäftsprozesse sind die Voraussetzung für das wirtschaftliche Überleben einer Firma. Die enge Verflechtung aller Geschäftsprozesse mit IT-Systemen macht IT-Sicherheit zur geschäftskritischen Aufgabe. Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine wirtschaftlich angemessene IT-Sicherheit für Ihr Unternehmen erreichen.
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IT-Sicherheits-Management |
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Entscheidend für einen adäquaten Schutz Ihres Unternehmens ist eine ganzheitliche Betrachtung der IT-Sicherheit. Neben den technischen Lösungen sind oft einfache organisatorische und personelle Ansätze sehr effektiv für eine substanzielle Verbesserung des IT-Sicherheitsniveaus. Die internationalen Normen ISO17799 und ISO27001, die aus dem BS7799-Standard hervorgegangen sind, bilden eine wichtige Basis, ebenso wie das Grundschutzhandbuch des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
Wir verfügen auf dem Gebiet der IT-Security über zertifizierte Spezialisten. Dies gewährleistet Ihnen eine schnelle und kompetente Analyse der IT-Sicherheit mit wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmenvorschlägen für eine angemessene IT-Sicherheit.
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IT-Sicherheits-Prozess |
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Um IT-Sicherheit dauerhaft sicherzustellen, ist ein Prozess zu implementieren. Dieser Prozess ist in ISO27001 definiert und basiert auf folgendem Zyklus:

Sie erhalten von uns alle Leistungen dieses wichtigen Kreislaufes: von der Konzeptionierung (plan), Umsetzung incl. Betrieb (do), Überwachung (check) bis hin zur ständigen Verbesserung (act) - und das alles aus einer Hand.
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§ gesetzl. Anforderungen § |
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Gesetzliche Vorgaben untermauern die enorme Bedeutung der IT-Sicherheit für Unternehmen. So heißt es z .B. im KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich): "Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, … damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden."
Vorstände und Geschäftsführer haften persönlich ggü. ihrem Unternehmen, wenn sie Pflichten verletzen und dem Unternehmen dadurch Schaden entsteht.
Aufgrund Basel II, der Eigenkapitalvereinbarung für Banken, nehmen die Kapitalgeber zukünftig vor der Kreditvergabe ein Rating der Unternehmen vor. Von der Risikobewertung des Unternehmens hängen die Zinskonditionen ab.
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