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Immissionsmessungen an einer Hauptverkehrsstraße

Für das Baureferat einer süddeutschen Großstadt wurden an einer Hauptverkehrsstraße über einen Zeitraum von einem Jahr an mehreren Messpunkten die Konzentrationen an Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) ermittelt. Voraussetzung für die Durchführung der Immissionsmessungen war die Zulassung als Messstelle nach § 29b Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die nur sehr wenige Unternehmen neben uns in Deutschland besitzen.

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