Energetische Inspektion nach § 12 EnEV und Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Klimaanlagen

Energetische Inspektionen und Hygieneinspektionen von Klimaanlagen

Betreiber von Klimaanlagen in Gebäuden mit einer Nennleistung von mehr als 12 KW Kälteleistung, haben innerhalb der in den Absätzen 3 und 4 nach §12 EnEV genannten Zeiträumen energetische Inspektionen der Anlagen durch berechtigte Personen im Sinne des Absatzes 5 nach §12 EnEV durchführen zu lassen.

Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme oder Erneuerung wesentlicher Bauteile durchzuführen. Hierbei wird die Zugänglichkeit der Anlagen und Regelungs-komponenten, der Bestand der Anlagen und technischen Dokumente sowie die Zuordnung mit den dazugehörigen Komponenten ermittelt. Im Rahmen der Hygieneinspektion bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung sind alle drei Jahre und bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung bzw. erdverlegten Kanälen alle zwei Jahre eine Überprüfung durchzuführen. Hierbei wird die Zugänglichkeit der Anlagen, Abklatschproben, Bewertung der Anlagen ohne technische Unterlagen, Ermittlung fehlender Dokumentation und eine mikrobiologische Bewertung durchgeführt und geprüft.

Planungs- und Ausführungszeitraum: seit Februar 2017

Beteiligte Fachabteilungen/Gewerke: Lüftungstechnik, Kältetechnik, EMSR

News

Ältere Meldungen

Veranstaltungen

Zur Veranstaltungsübersicht

Lehrgänge & Seminare

Zur Bildungsakademie Inn-Salzach